Stoßwellentherapie bei Sportverletzungen

Jedes Jahr verletzen sich in Deutschland schätzungsweise rund zwei Millionen Menschen beim Sport. Zwar muss nicht jede Sportverletzung umgehend ärztlich versorgt werden, trotzdem können die Verletzungen lang anhaltende Beschwerden verursachen. Eine extrakorporale Stoßwellentherapie, die schon seit geraumer Zeit erfolgreich bei Nierensteinen eingesetzt wird, kann helfen. Doch auch bei anderen orthopädischen Verletzungen ist die Stoßwellentherapie wirksam.

Was sind Stoßwellen?

Stoßwellen sind mechanisch-akustische Druckimpulse, die sich durch einen schnellen Druckanstieg und eine kurze Impulsdauer auszeichnen. In der Medizin werden Stoßwellen elektromagnetisch mithilfe eines speziellen Geräts, der Schallsonde, erzeugt und auf die betreffende Körperstelle gerichtet. Die Wellen durchdringen Haut und elastisches Gewebe wie Muskeln und Fett, ohne sie zu verletzen. Da sich ihre Energie erst freisetzt, wenn sie auf festen Widerstand trifft, können Verkalkungen oder Nierensteine zertrümmert werden. Neben sogenannten fokussierten Stoßwellen kommen gelegentlich auch radiale Wellen zum Einsatz. Diese sind energieärmer und breiten sich flächig aus. Das Gewebe wird stimuliert, Durchblutung sowie Zellstoffwechsel werden angekurbelt. Auf diese Weise kann der Heilungsprozess bestmöglich unterstützt und können Schmerzen gelindert werden.

Gute Erfolgsaussichten bei orthopädischen Verletzungen

Insbesondere orthopädische Volkskrankheiten wie chronische Schulterschmerzen, Tennisellenbogen und Fersensporn setzen Betroffenen extrem zu und schränken sie über Wochen oder auch Monate massiv ein. Die Standardtherapie hält vor allem den Einsatz von Schmerzmitteln, Kortison und Physiotherapie bereit. Auch eine Operation ist keine Seltenheit, die jedoch in mehr als zwei Drittel der Erkrankungsfälle vermeidbar ist. Stoßwellen bieten eine Alternative. Und auch wenn die Studienlage bislang noch uneinheitlich ist, kann mittels Stoßwellentherapie eine positive Wirkung erzeugt werden. Die Schwierigkeit: Gesetzliche Krankenkassen verweigern derzeit die Leistung für die Stoßwellentherapie, weil noch keine ausreichend wissenschaftlich fundierten Langzeitstudien vorliegen. Anträge auf Erstattung können aber trotzdem Erfolg haben, sofern alle sonstigen Behandlungsmöglichkeiten versagt haben.

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